Transparenzerklärung
Transparenzerklärung
Allgemeiner Teil.
Angesprochener Personenkreis.
(1) Sämtliche Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter, insbesondere
männlich, weiblich, divers. - und alle die sich angesprochen fühlen
(2) Soweit die Initiative neu24.org Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, gilt noch folgendes:
Die gesamte Erklärung richtet sich an:
natürliche Personen / BewerberInnen die an unserem Bewerbungsprozess teilnehmen, die an einem unserer OnlineMeetings, Bewerbungsgesprächen oder Wahlen durch die Delegiertenversammlung teilnehmen und die sich innerhalb der Europäischen Union befinden.
Sämtliche Bezüge zur DSGVO verstehen sich stets als Normen in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 2 DSGVO. Für alle anderen natürlichen Personen gilt die Erklärung lediglich in tatsächlicher Hinsicht, aber nicht hinsichtlich der genannten Rechtsvorschriften (insbesondere Artikel 6 DSGVO) und der eingeräumten Rechte.
(3) Sofern Sie Informationen über die Datenverarbeitung, die im Zusammenhang mit dem Besuch unserer Internetseite im Übrigen steht, wünschen, lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung für die Internetseite. Verantwortlicher. (1) Verantwortlicher i.S.v. Artikel 4 Ziffer 7 DSGVO für die hier beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten ist die ehrenamtliche Initiative neu24.org - Personalfindungskommission, c/o. Bezirksverband Gartenfreunde Pankow e. V. , Quickborner Straße 12, 13158 Berlin, Sprecher: Hardy Baumann, M. Sc.
Ihre Rechte.
Sie haben mit Blick auf die zu Ihrer Person verarbeiteten, personenbezogenen Daten nach der Datenschutzgrundverordnung mehrere Rechte. Insbesondere:
• das Recht auf Auskunft über die gespeicherten, personenbezogenen Daten,
• das Recht auf die Berichtigung unrichtig gespeicherter, personenbezogener Daten,
• das Recht auf Löschung personenbezogener Daten, für deren weitere Speicherung es keine
Rechtsgrundlage gibt,
• das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der gespeicherten, personenbezogenen Daten,
• das Recht auf Datenübertragbarkeit,
• das Recht sich bei für uns zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz zu beschweren.
Soweit die Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Ansprüche gegeben sind und wir Sie
identifizieren können, werden wir Ihre Ansprüche zeitnah erfüllen.
Verarbeitungsvorgänge, bei denen eine automatisierte
Entscheidungsfindung (ggf. auch Profiling) stattfindet
Wir setzen keine automatisierte Entscheidungsfindung ein.
Datenübermittlung an Stellen außerhalb der Europäischen
Union
(1) Es besteht die Möglichkeit, dass wir personenbezogenen Daten an Stellen übermitteln und/
oder übermitteln lassen, die außerhalb der Europäischen Union sitzen oder dies zumindest nicht
ausschließen können (fortan: Drittlandstelle). In diesen Fällen müssen wir nach Artikel 44 DSGVO
garantieren, dass dadurch das Schutzniveau der Datenschutzgrundverordnung nicht
unterschritten wird. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Drittlandstelle sowohl ein
Verantwortlicher als auch ein Auftragsverarbeiter sein kann.
(2) Sofern wir uns in der nachfolgenden Erklärung auf einen sog. Angemessenheitsbeschluss
berufen, bedeutet dies, dass die Drittlandstelle in einem Land, Gebiet oder spezifischen Sektor
sitzt, zu dem die Kommission beschlossen hat, dass es ein angemessenes Schutzniveau bietet.
Diese Garantie folgt dann aus Artikel 45 DSGVO.
(3) Sofern wir uns in der nachfolgenden Erklärung auf die sog. Standardvertragsklauseln berufen,
bedeutet dies, dass die Drittlandstelle die sog. EU-Standardvertragsklauseln akzeptiert und sich
damit vertraglich zur Achtung des Schutzniveaus der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet
hat. Diese Garantie folgt dann aus Artikel 46 Absätze 1 und 5 DSGVO.
(4) Sofern wir uns in der nachfolgenden Erklärung darauf berufen, dass Sie in die Übermittlung an
die Drittlandstelle eingewilligt haben, bedeutet dies, dass Sie über alle bestehenden möglichen
Risiken derartiger Übermittlungen, für die es keinen Angemessenheitsbeschluss oder andere
Garantien gibt, informiert wurden und der Datenübermittlung dennoch zugestimmt haben. Diese
Garantie folgt dann aus Artikel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO. Die entsprechenden Risiken schildern
wir aus Transparenzgründen an gesonderter Stelle.
(5) Diesen Hinweis erteilen wir nur vorsorglich. Er gilt nur, wenn wir in der nachfolgenden Erklärung
hierauf Bezug nehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass wir hiervon keinen Gebrauch
machen.
Sonderkonstellation: EU-Standardvertragsklauseln und
Drittlandstellen mit Sitz in den USA
(1) Ergänzend zu den Ausführungen unter „Datenübermittlung an Stellen außerhalb der
Europäischen Union“ – Absatz 3 weisen wir Sie auf eine Sonderkonstellation hin. Bei
Übermittlungen an Drittlandstellen mit Sitz in den USA ist die Möglichkeit, sich auf die EU Standardvertragsklauseln
zu berufen, eingeschränkt. Sofern wir also beabsichtigen, uns in diesem
Zusammenhang auf die EU-Standardvertragsklauseln zu berufen (oder dies bereits tun), weisen
wir auf folgendes hin:
(2) Wir werden die Übermittlung personenbezogener Daten an US-Drittlandstellen nur dann auf
die EU-Standardvertragsklauseln stützen, wenn wir zuvor eine gründliche Überprüfung des damit
verbundenen Sachverhalts vorgenommen haben. Hierbei ermitteln wir zunächst ein Risikolevel
(Art und insbesondere Sensibilität der betroffenen Daten, Umfang der Datenverarbeitung, Zweck
der Datenverarbeitung, Missbrauchsanfälligkeit). Anschließend prüfen wir, ob die vertraglichen
Zusagen der US-Drittlandstelle sowie die dort getroffenen technischen und organisatorischen
Maßnahmen (z.B. Verarbeitung von Daten ausschließlich in EU-basierten Rechenzentren,
Verschlüsselungstechnologie) die vorab festgestellten Risiken hinreichend minimieren. Nur wenn
wir hierbei zu dem Ergebnis kommen, dass die EU-Standardvertragsklauseln ausnahmsweise
auch bei einer US-Drittlandstelle eine hinreichende Garantie sind, werden wir uns darauf berufen.
(3) Diesen Hinweis erteilen wir nur vorsorglich. Er gilt nur, wenn wir in der nachfolgenden Erklärung
hierauf Bezug nehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass wir hiervon keinen Gebrauch
machen.
Sonderkonstellation: Einwilligung in die Übermittlung an
Drittlandstellen mit Sitz in den USA, einschließlich der
Risikohinweise
(1) Ergänzend zu den Ausführungen unter „Datenübermittlung an Stellen außerhalb der
Europäischen Union“ – Absatz 4 weisen wir Sie auf eine weitere Sonderkonstellation hin. Bei
Übermittlungen an Drittlandstellen mit Sitz in den USA ist die Möglichkeit, sich auf die EU Standardvertragsklauseln
zu berufen, eingeschränkt. Daher bleibt in einigen Fällen nur die
Möglichkeit, Sie nach Ihrer Einwilligung in diese Übermittlung zu fragen. Bevor Sie diese
Einwilligung jedoch erteilen, bitten wir Sie folgende Risiken zur Kenntnis zu nehmen und bei der
Entscheidung, ob Sie einwilligen, zu bedenken:
(2) Wir weisen Sie mit Nachdruck darauf hin, dass eine Datenübermittlung in die USA ohne den
Schutz eines Angemessenheitsbeschlusses ggf. erhebliche Risiken mit sich bringt. Es ist
insbesondere auf folgende Risiken hinzuweisen:
1. In den USA existiert kein einheitliches Datenschutzrecht; schon gar nicht ein solches, das
vergleichbar mit dem in der EU geltenden Datenschutzrecht wäre. Das bedeutet, dass
sowohl US-Unternehmen als auch staatliche Stellen mehr Möglichkeiten haben, Ihre
personenbezogenen Daten zu verarbeiten, insbesondere zur werblichen Ansprache,
Profilbildung und Durchführung von (strafrechtlichen) Ermittlungen. Unsere Möglichkeiten,
dagegen vorzugehen sind erheblich eingeschränkt.
2. Der US-Gesetzgeber hat sich zahlreiche Zugriffsrechte auf Ihre personenbezogenen Daten
zugebilligt (vgl. etwa Section 702 des FISA oder die E.O. 12333 i.V.m. PPD-28), die mit
unserem Rechtsverständnis nicht vereinbar sind. Insbesondere findet keine, mit den in der
Europäischen Union vergleichbare Verhältnismäßigkeitsprüfung vor einem Zugriff statt.
3. Bürger der Europäischen Union haben in den USA keinen effektiven Rechtsschutz zu
erwarten.
4. Wir werden Sie i.d.R. nur dann um eine solche Einwilligung bitten, wenn wir zu dem
Ergebnis gekommen sind, dass die US-Drittlandstelle sich nicht erfolgreich auf EU Standardvertragsklauseln
berufen kann.
(3) Diese Erklärung geben wir lediglich vorsorglich ab. Sie gilt nur, wenn wir in der nachfolgenden
Erklärung hierauf Bezug nehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass wir hiervon keinen
Gebrauch machen.
Hinweis zur rechtlichen Verarbeitungspflicht
Nur sofern wir in der nachfolgenden Datenschutzerklärung auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c
DSGVO hinweisen, besteht eine rechtliche Pflicht zur Verarbeitung.
Besonderer Teil. Verarbeitungsvorgänge, für die Ihre
Einwilligung erforderlich ist (Rechtsgrundlage Artikel 6
Absatz 1 Satz 1 lit. a DSGVO).
Allgemeine Hinweise zu Zweck und Rechtsgrundlage der
nachfolgend beschriebenen Verarbeitungsvorgänge.
(1) Der Zweck der nachfolgend beschriebenen Verarbeitungsvorgänge wird nachfolgend
gesondert beschrieben.
(2) Rechtsgrundlage für die jeweilige Datenverarbeitung ist Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6
Absatz 1 Satz 1 lit. a DSGVO. Nach dieser Vorschrift ist die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten zulässig, wenn Sie Ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der Sie
betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben
haben.
(3) Ein Profiling findet nicht statt, es sei denn es wird nachfolgend ausdrücklich erwähnt.
Allgemeine Hinweise zur Speicherungsdauer bzgl. der Daten
im Rahmen der nachfolgend beschriebenen
Verarbeitungsvorgänge.
(1) Wir speichern die Daten, bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben. Ihren Widerruf können Sie
jederzeit erklären; etwa durch formlose Nachricht an einen der o.g. Kontaktkanäle.
(2) Hiervon ausgenommen sind alle Daten, für die ein anderer Aufbewahrungsgrund als Ihre
Einwilligung greift. Insbesondere speichern wir die Information, dass und wie Sie eingewilligt
haben, für sechs Jahre, wobei die Frist an dem Tag zu laufen beginnt, der auf den Tag folgt, an
dem Sie die Einwilligung widerrufen. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c
DSGVO i.V.m. Artikel 7 Absatz 1 DSGVO, da wir verpflichtet sind, die Einwilligungserteilung zu
dokumentieren. Überdies ist diese längere Speicherung auch durch Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f
DSGVO gerechtfertigt, da es in unserem berechtigten Interesse liegt, uns gegen
Schadenersatzansprüche zu verteidigen, die darauf beruhen, dass gar keine Einwilligung erteilt
sei. Dieses Speicherungsinteresse besteht mindestens bis zum Ablauf der gesetzlichen
Verjährungsfrist, die sich aus dem Limitation Act 1980 ergibt.
Hinweis bei Rechtsgrundlage „Einwilligung“.
(1) Soweit wir von Ihnen eine Einwilligung für die Verarbeitung einholen, haben Sie jederzeit das
Recht, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. In der Regel ist dies durch
formlose Nachricht an uns (vgl. oben „Verantwortlicher.“) möglich.
(2) Ferner weisen wir darauf hin, dass wir im Rahmen der Einholung der Einwilligung, weitere Ihrer
personenbezogenen Daten verarbeiten. Das sind einerseits Identitätsmerkmale (wie z. B. Ihr
Name, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre IP-Adresse) und andererseits Protokolldaten zur Einwilligung (z.
B. Zeitpunkt der Einwilligung, Status der Einwilligung, Umfang der Einwilligung). Diese
Datenverarbeitung stützen wir auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. Artikel 7 Absatz 1
DSGVO. Zweck ist die Notwendigkeit, Ihre Einwilligungserteilung nachweisen zu müssen.
(3) Die Identitätsmerkmale und Protokolldaten zur Einwilligung speichern wir, bis zum Ablauf des
dritten Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem Sie die Einwilligung widerrufen.
Rechtsgrundlage für diese Aufbewahrung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO, wobei unser
berechtigtes Interesse daraus folgt, dass wir innerhalb des relevanten, zivilrechtlichen
Verjährungszeitraumes nachweisen können müssen, dass und worin Sie eingewilligt haben.
Datenverarbeitung beim Versand nützlicher Informationen per
E-Mail.
(1) Sofern Sie einwilligen, verarbeiten wir Ihre Daten (hier: Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Name sowie die
Information, dass Sie an unseren Bewerbungsverfahren teilgenommen haben), um Sie per
E-Mail zu kontaktieren.
(2) Zur Einholung der Einwilligung bedienen wir uns
in einigen Fällen des sog. Double-Opt-in-Verfahrens. Das heißt, dass wir Ihnen nach Ihrer
Anmeldung eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse senden, in welcher wir Sie um
Bestätigung Ihrer Einwilligung bitten. Wenn Sie Ihre Anmeldung nicht innerhalb von einem Monat
bestätigen, werden Ihre Informationen gesperrt und nach einem weiteren Monat automatisch gelöscht.
Höflich weisen wir darauf hin, dass wir Ihre Daten innerhalb der Europäischen Union speichern. Wir selbst sitzen im Deutschland, für das die EU Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau (vgl. Artikel 45 DSGVO) festgestellt hat.


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neu24.org - eine ehrenamtliche, soziale Initiative
Postanschrift
Personalfindungskommission c/o. Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V.

Quickborner Str. 12, 13158 Berlin

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